Schülerbeförderung
Ein Förderbedarf im Bereich Hören oder Sprache ist Voraussetzung für die Beförderung der Kinder und Jugendlichen am IfH.
Richtlinie für die Grundschule (1. bis 4. Klasse)
- Der einfache Fußweg zur Schule (= Schulweg) muss mehr als zwei Kilometer betragen.
Richtlinie für die Mittelschule (5. bis 10. Klasse)
- Der einfache Fußweg zur Schule (= Schulweg) muss mehr als drei Kilometer betragen.
Unsere individuelle Beförderung erfolgt mit Kleinbussen. Ab der 5. Klasse erhalten Schülerinnen und Schüler im Stadtgebiet Straubing eine Stadtbuskarte des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).


Ansprechpartnerin
Frau Ursula Kregel | Schülerbeförderung
Telefon: +49 9421 542-126
E-Mail: ursula.kregel@ifh-straubing.de
Rechtsgrundlagen: Schulwegkostenfreiheitsgesetz (SchKfrG) und Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV).
NEU:
➯ Das Deutschland-Ticket kann auf Anfrage erworben werden.
Es entfällt dann die Beförderung mit den Kleinbussen.
