Schülerbeförderung

Ein Förderbedarf im Bereich Hören oder Sprache ist Voraussetzung für die Beförderung der Kinder und Jugendlichen am IfH.

 

Richtlinie für die Grundschule (1. bis 4. Klasse)

  • Der einfache Fußweg zur Schule (= Schulweg) muss mehr als zwei Kilometer betragen.

 

Richtlinie für die Mittelschule (5. bis 10. Klasse)

  • Der einfache Fußweg zur Schule (= Schulweg) muss mehr als drei Kilometer betragen.

Unsere individuelle Beförderung erfolgt mit Kleinbussen. Ab der 5. Klasse erhalten Schülerinnen und Schüler im Stadtgebiet Straubing eine Stadtbuskarte des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

 

 

NEU! 

➯ Das Deutschland-Ticket kann auf Anfrage erworben werden. 

Es entfällt dann die Beförderung mit den Kleinbussen.

Ansprechpartnerin

Frau Ursula Kregel | Schülerbeförderung

Telefon: +49 9421 542-126

E-Mail: ursula.kregel@ifh-straubing.de

Rechtsgrundlagen: Schulwegkostenfreiheitsgesetz (SchKfrG) und Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV).

©INSTITUT FÜR HÖREN UND SPRACHE

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