Ein Förderbedarf im Bereich Hören oder Sprache ist Voraussetzung für die Beförderung der Kinder und Jugendlichen am IfH.
Richtlinie für die Grundschule (1. bis 4. Klasse)
Richtlinie für die Mittelschule (5. bis 10. Klasse)
Unsere individuelle Beförderung erfolgt mit Kleinbussen. Ab der 5. Klasse erhalten Schülerinnen und Schüler im Stadtgebiet Straubing eine Stadtbuskarte des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
NEU!
➯ Das Deutschland-Ticket kann auf Anfrage erworben werden.
Es entfällt dann die Beförderung mit den Kleinbussen.
Ansprechpartnerin
Frau Ursula Kregel | Schülerbeförderung
Telefon: +49 9421 542-126
E-Mail: ursula.kregel@ifh-straubing.de
Rechtsgrundlagen: Schulwegkostenfreiheitsgesetz (SchKfrG) und Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV).
©INSTITUT FÜR HÖREN UND SPRACHE
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