Kinderkrippe

Die inhaltliche Arbeit der inklusiven Krippe folgt dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur Einschulung und der U3-Handreichung zum Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan 2010.
Eine für uns wichtige Aussage dieses Plans lautet:
"Kinder haben das Recht auf Bildung. Dieses Recht wird nicht erst mit Schuleintritt wirksam, sondern bereits von Geburt an, denn Kinder lernen von Geburt an." (BEP 2017, S.5).
Ziel und Inhalt der Arbeit in der Inklusiven Krippe:
- Orientierung an den Bedürfnissen der Kinder
- Förderung der Basiskompetenzen
- Entwicklung zu eigenverantwortlichen, gemeinschaftfähigen Persönlichkeiten
- Unterstützung und Ergänzung der Erziehung und Bildung in der Familie
Rahmenbedingungen:
- Träger ist der Bezirk Niederbayern.
- Einzugsgebiet ist das Stadtbegiet von Straubing.
- Die inklusive Krippe kann von zwölf gleichzeitig anwesenden Kindern besucht werden.
- Bis zu vier Kinder mit Förderbedarf im Bereich Hören können aufgenommen werden.
- Das Aufnahmealter liegt bei einem Jahr.
Ansprechpartnerin
Frau Andrea Bachmann | Sonderschulkonrektorin
Telefon: +49 9421 542-0 | E-Mail: kindergarten@ifh-straubing.de
